„Alles wirkliche Leben ist Begegnung.“

Martin Buber, aus „Das Dialogische Prinzip. Ich und Du“

Zum zweiten Mal: Katholische Universität ist beliebteste Uni Deutschlands

Katholische Universität Eichstätt landete bereits im Vorjahr auf Platz 1!

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) ist zum zweiten Mal zur "Beliebtesten Universität in Deutschland" gekürt worden.

Thomas Bartz wird Pfarrbeauftragter in Plettenberg

Der Gemeindereferent Thomas Bartz leitet ab März die Pfarrei St. Laurentius. Der bisherige Pfarrer Patrick Schnell unterstützt ihn als moderierender Priester. St. Laurentius wird damit die dritte Pfarrei im Bistum Essen, die nicht mehr von einem Pfarrer geleitet wird.

Pfarrbeauftragter steht fest!

Am Donnerstag, 27.01. informierte Herr Dr. Kai Reinhold, Personaldezernent des Bistums Essen, die Gremien unserer Pfarrei darüber, dass die Nachfolge von Pfarrer Schnell geklärt ist.

kfd – ein Frauenort in der Kirche, offen für Suchende und Fragende

Wir sind viele

Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) ist mit rund 400.000 Mitgliedern der größte katholische Frauenverband und einer der größten Frauenverbände Deutschlands. Wir setzen uns für die Interessen von Frauen in Kirche, Politik und Gesellschaft ein.

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium, das alle vier Jahre gewählt wird.

Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er das Pastoralteam in seinen Aufgaben.

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium.

Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924). Also ist der Kirchenvorstand nach den b. b. gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er ist z. B. verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.